Durchfahrtsverbot in Leopoldsdorf
14. August 2008 von maeuschen
Heute habe ich recht lange mit einem Vertreter der Volksanwaltschaft telefoniert.
Er hat mir einige interessante Dinge gesagt.
Ich habe im Internet allerhand Sachen gelesen, wie dass einem die Sicherheitsfirma, die das Durchfahrtsverbot kontrolliert, nachfährt, oder dass man etwas Schriftliches vorweisen muss, was man gemacht hat, wenn man angehalten wird.
Ich weiß nicht, was davon der Wahrheit entspricht und was den Köpfen phantasiebegabter Durchfahrer entsprungen ist.
Fakten:
- Durchfahrtsverbot heißt genau das, was das Wort besagt. Man darf nicht in einem Zug durchfahren.
Allerdings gibt es keine rechtliche Handhabe dafür, schriftliche Nachweise zu fordern. Ich kann gestern beim Merkur meinen Schlüssel verloren haben und ihn heute suchen fahren. Ich kann aus einem Geschäft unverrichteter Dinge wieder raus gehen, weil es das, was ich wollte, nicht gab. Ich kann irgendwohin fahren und es mir dann anders überlegen.
Und ich kann einfach anhalten, eine Zigarette rauchen, und dann weiterfahren. Ich habe dann definitiv eine Tätigkeit verrichtet.
- Ein Vertreter der privaten Sicherheitsfirma ist niemals ein Vertrauensträger wie z. B. ein Polizist.
Fotos, die unerlaubter Weise von mir gemacht wurden, haben kaum Beweiskraft.
- Im Falle einer Anzeige: nicht einfach bezahlen, sondern hinterfragen, wie es dazu gekommen ist!
Als beklagte Partei hat man das Recht, sozusagen seinen Senf dazu zu tun und Akteneinsicht zu nehmen.
Wenn sich herausstellt, dass mir wirklich wer nachgefahren ist, dann ist das eine nicht rechtliche Verfolgungshandlung. In diesem Falle wurde mir zugesichert, dass sich die Volksanwaltschaft mit Freuden der Sache annimmt. Einfach Email an buegeranwalt@orf.at . Verfolgungshandlung muss man aber nachweisen können.
- ansonsten: Vignettenkauf und Umweg über wenige km sind keine ausreichenden Gründe
6 Reaktionen zu “Durchfahrtsverbot in Leopoldsdorf”
Super, das ist einmal eine klare Aussage. Danke für die Aufklärung! Ehrlich gesagt habe ich vermutet (mir zusammengereimt), daß die Rechtslage in etwa so sein wird.
LG Andreas
Sind Radfahrer vom Durchfahrtsverbot eigentlich ausgenommen ??
ja, meines wissens betrifft es Fahrzeuge mit einer zugelassenen Höchgeschwindigkeit von >= 60 kmh
Andreas hat Recht. Du kannst dir auch ein Moped oder so ein Anti-Auto kaufen, dann darfst du durch.
Obwohl ich zu bezweifeln wage, dass die leiser sind.
rfejxjax…
rfejxjax…
seit heut werden neue schikanen auf der strasse in leopoldsdorf eingebaut-
richtung m.lanzendorf———
ps:die sollten sich in einer käseglocke einsperren